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Technisches Tauchen mit Luft, Trimixtauchen und Rebreathertauchen muss ich bei der Anmeldung angeben. Die Tauchregeln Sporttauchen gelten auch hier, sofern sich diese nicht widersprechen. |
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Es gelten die Ausbildungsrichtlinien der anerkannten technischen Ausbildungsorganisation, es sei den, sie werden durch Regeln der Tauchbasis Kreidesee eingeschränkt. |
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Der Sauerstoffpartialdruck des Atemgases darf 1.4 bar während der Arbeitsphase des Tauchganges und 1.6 bar während der Dekompressionsphase nicht überschreiten |
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Die maximale Tauchtiefe mit Luft beträgt 45 Meter! Solotauchgänge sind grundsätzlich verboten. |
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Bei Tauchgängen mit Trimix beträgt die maximale Narkosetiefe 30 Meter. |
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Als TL darf ich mit max. zwei Schülern gleichzeitig tauchen. Bei Ausbildungen unterhalb 50m beträgt das max. Verhältnis: 1:1 |
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Eine entsprechende Zertifizierung, der Nachweis einer gültigen Tauchunfallversicherung und der Tauchplan sind auf Verlangen vorzulegen. |
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Das Rebreathertauchen ist nur mit einem, auf das Gerät bezogenen Ausbildungsnachweis des Herstellers, oder eines Verbandes, gestattet. |
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Scooter darf ich benutzen, wenn ich mind. 100 Tauchgänge nachweisen kann. Das Fahren an der WOF, sowie bei Sichtweiten unter 10m, ist mir untersagt. |
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Die Tauchbasis Kreidesee behält sich das Recht vor, Taucher vom technischen Tauchen auszuschließen, jedoch ungeachtet der Taucherlaubnis im Sporttauchbereich. |
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Bei einer nicht anerkannten Ausbildungsorganisation habe ich mit dem "Anmeldungsbogen Technisches Tauchen" meine Qualifikation nachzuweisen. |
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Ich erhalte ein Tauchverbot, wenn ich mich nicht vor dem Tauchen anmelde, durch fahrlässiges Verhalten die Rettungskette einleite, oder gegen hier gültige Regeln verstoße. |
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Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen erkenne ich alle hier gültigen Regeln bedingungslos an. |