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Technisches Tauchen

1 Technisches Tauchen mit Luft, Trimixtauchen und Rebreathertauchen muss ich bei der Anmeldung angeben. Die Tauchregeln Sporttauchen gelten auch hier, sofern sich diese nicht widersprechen.
2 Es gelten die Ausbildungsrichtlinien der anerkannten technischen Ausbildungsorganisation, es sei den, sie werden durch Regeln der Tauchbasis Kreidesee eingeschränkt.
3 Der Sauerstoffpartialdruck des Atemgases darf 1.4 bar während der Arbeitsphase des Tauchganges und 1.6 bar während der Dekompressionsphase nicht überschreiten
4 Die maximale Tauchtiefe mit Luft beträgt 45 Meter! Solotauchgänge sind grundsätzlich verboten.
5 Bei Tauchgängen mit Trimix beträgt die maximale Narkosetiefe 30 Meter.
6 Als TL darf ich mit max. zwei Schülern gleichzeitig tauchen. Bei Ausbildungen unterhalb 50m beträgt das max. Verhältnis: 1:1
7 Eine entsprechende Zertifizierung, der Nachweis einer gültigen Tauchunfallversicherung und der Tauchplan sind auf Verlangen vorzulegen.
8 Das Rebreathertauchen ist nur mit einem, auf das Gerät bezogenen Ausbildungsnachweis des Herstellers, oder eines Verbandes, gestattet.
9 Scooter darf ich benutzen, wenn ich mind. 100 Tauchgänge nachweisen kann. Das Fahren an der WOF, sowie bei Sichtweiten unter 10m, ist mir untersagt.
10 Die Tauchbasis Kreidesee behält sich das Recht vor, Taucher vom technischen Tauchen auszuschließen, jedoch ungeachtet der Taucherlaubnis im Sporttauchbereich.
11 Bei einer nicht anerkannten Ausbildungsorganisation habe ich mit dem "Anmeldungsbogen Technisches Tauchen" meine Qualifikation nachzuweisen.
12 Ich erhalte ein Tauchverbot, wenn ich mich nicht vor dem Tauchen anmelde, durch fahrlässiges Verhalten die Rettungskette einleite, oder gegen hier gültige Regeln verstoße.
13 Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen erkenne ich alle hier gültigen Regeln bedingungslos an.